Donnerstag, 28. Februar 2013

Augeschlossen von den Sakramenten

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden, in Städten sogar jede zweite. Christliche Ehen sind von dieser Entwicklung nicht ausgeschlossen. Viele Geschiedene wollen auf Dauer nicht alleine leben und binden sich neu. Heiraten sie wieder, hat das für Katholiken weitreichende Folgen. Sie werden ihr Leben lang, laut Kirchenlehre, vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. „Die Kirche sei hart und unbarmherzig im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen“, stellen nicht nur viele der anwesenden Gläubigen beim letzten „forum thomas Gespräch“ in Göppingen fest. Wie es zu der für viele unverständlichen Position der katholischen Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe kam und was sich ändern könnte, erläuterte der Fachreferent Dr. Norbert Reuhs, Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Rottenburg, der vormals fünf Jahre lang in der Seelsorgeeinheit Göppingen St. Maria und Christkönig als Pastoralreferent tätig war. In seinem Vortrag hält er fest, dass Jesus nicht den gewünschten Satz liefert: „Ehescheidungen ist erlaubt“, dennoch ist der Weg Jesu nicht reine Kasuistik, sondern bezieht sich auf die Lehre vom Reich Gottes und deshalb dürfen „Geschiedene durchaus Gottesnähe suchen, weil sie der Liebe Gottes bedürftig sind“. Dass die Tendenz der Scheidungen stetig steigt, ist allenthalben bekannt. Es mag daran liegen, so der Referent, „dass Menschen länger leben, das Rollenverständnis zwischen Mann und Frau sich geändert hat und auch die bislang als Zweckgemeinschaft oder Vernunftehe geführte Gemeinschaft nicht mehr gegeben ist“. Daraus ergibt sich aber durchaus die berechtigte Frage: „Hat die katholische Kirche dies nicht wahrgenommen und warum muss sie bei der Ehe, die als „Bild der Zuwendung Gottes“ gesehen wird, grundsätzlich festhalten und kann sich nicht den heutigen Gegebenheiten anpassen oder annähern?“ In dem Schreiben „Gaudium et Spes“ Art. 48 wird wohl der Begriff neu definiert „als Gemeinschaft, die das ganze Leben umgreift“, und öffnet einen neuen Zugang, zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder, oder „zur Vermeidung von Schlimmerem“, wie es bereits der Kirchenvater Origines 185 n.Chr. auch schon feststellte. Dennoch die Frage für uns heute bleibt: „Wie kommen wir aus dem Dilemma raus?“ Eine Möglichkeit sei, so der Referent, wir hinterfragen, ob es sich um eine gültige Ehe handelt? Wenn nicht, besteht die Möglichkeit ein „Nichtigkeitsverfahren“ einzuleiten, um zu prüfen, dass die Ehe von vornherein keine Ehe im Sinne der Kirchenlehre war. Eine weitere Möglichkeit sieht Dr. Norbert Reuhs für die Zukunft darin, dass sich die katholische Kirche der Orthodoxen Kirche annähert, die wohl zu dem Prinzip „Scheidung Nein“ halten, aber eine Zuwendung zu den wiederverheirateten Geschiedenen ermöglicht. Dergestalt, dass die Kirche die neue Gemeinschaft akzeptiert und nach einer längeren Bußzeit in einer liturgischen Feier den neuen Bund feststellt und segnet. Fazit der Abendveranstaltung: „Viele Seelsorger, die in ihren Gemeinden mit den seelischen Nöten Betroffener konfrontiert sind, versuchen zusammen mit wieder verheirateten Paaren eine Gratwanderung zwischen Gehorsam gegenüber dem kirchlichen Lehramt und der persönlich beantworteten Gewissensentscheidung zu gehen“.
Felix Müller Dekanatsreferent

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